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August 22nd, 2007
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    August 22nd, 2007

Zusätzliche Vertragsbedingungen für Architekten- und Ingenieurleistungen (ZVB Arch) zur ausschließlichen Verwen- dung gegenüber Architekten, Ingenieur- und Planungsbüros oder Unternehmern, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen der DAIMLER AG (im Folgenden „AG“). Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers (im Folgenden „AN“) erkennt der AG nicht an, es sei denn, der AG stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.