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VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG
May 15th, 2006
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    May 15th, 2006

Der Anlass für diese Vernehmlassungsvorlage ergibt sich aus der Notwendigkeit der Modernisierung der sachenrechtlichen Grundlagen, welche in Liechtenstein im Wesentlichen seit der Einführung des Sachenrechts im Jahre 1923 unverändert geblieben sind und daher nicht mehr geeignet sind, den modernen Herausforde- rungen, insbesondere an eine zeitgemässe Grundbuchführung, zu entsprechen. Ein modernes Sachenrecht zählt darüber hinaus zu den entscheidenden institutio- nellen Rahmenbedingungen einer funktionsfähigen Wirtschaft und ist somit ein wichtiger Standortfaktor.