für die kaufmännischen und technischen Angestellten der Austrian Airlines AGDecember 20th, 2017
FiledDecember 20th, 2017Alle sonstigen Ansprüche der Dienstnehmer aus dem bisherigen Anhang zum Kollektivvertrag (inklusive Zusatzprotokolle), insbesondere auch Ansprüche und Anwartschaften aus der Sonderbestimmung bei Berufsunfähigkeit, und allfällige Ansprüche oder Anwartschaften aus auf Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarungen beruhenden Vorgängerregelungen richten sich ausschließlich nach der mit der Vereinigte Pensionskasse AG abzuschließenden Vereinbarung, die im Entwurf beigelegt wird, sowie nach den Geschäftsplänen dieser Pensionskasse.