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Allgemeine Einkaufsbedingungen der DEUTZ AG (Stand 01. November 2014)
January 16th, 2015
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    January 16th, 2015

Betreffend die vom Lieferanten (nachfolgend "LIEFERANT") an DEUTZ zu liefernden Lieferteile (nachfolgend "LIEFERTEILE") gelten ausschließlich diese 'Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DEUTZ AG‘ (nachfolgend „DEUTZ“), soweit diese Allgemeine Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarung der Parteien abbedungen wurden. Vom LIEFERANTEN verwendete Bedingungen gelten nicht, auch wenn DEUTZ diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat.