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Vertragssteckbrief
March 6th, 2017
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    March 6th, 2017

Vertrag Versorgung mit Hörsystemen, Produktgruppe 13Bundesweiter Vertrag zwischen der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker und den BKK Landesverbänden Rechtliche Grundlage § 127 Abs. 2 SGB V Vertragsbereich Bundesweit Grundidee Medizinisch ausreichende und sinnvolle Versorgung mit Hörhilfen / Hörgeräten der Produktgruppe 13 und allen damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen.Die Versorgung der Versicherten – insbesondere die Beratung und Betreuung - erfolgt wohnortnah.Die medizinisch ausreichende und zweckmäßige Versorgung der Kunden erfolgt ohne wirtschaftliche Aufzahlung. Die Aufteilung erfolgt in 4 „Teilverträge“:1490360 Versorgung mittel- und hochgradig schwerhöriger Erwachsener1490362 Versorgung von Kindern und Jugendlichen1490363 Versorgung von an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit 1490361 Reparaturvereinbarung Der Vertrag ist zum 01.11.2013 in Kraft getreten. Zum 15.12.2014 erfolgte die erste Nachtragsvereinbarung. Leistungsinhalte des Vertrages Die verschied