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Kollektiv- und Selektivvertrag:
January 28th, 2008
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    January 28th, 2008

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) und dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ist in den vergangenen Jahren eine Unterscheidung im Vertragsarztrecht entstan- den, die es bis dahin in dieser Ausprägung nicht gab. Es wird differenziert zwischen der kol- lektivvertraglich organisierten vertrags-ärzt- lichen Versorgung/Leistungserbringung und der selektivvertraglich organisierten ärztlichen Versorgung/Leistungserbringung. Diese Termini tauchen zwar im Gesetzestext nicht auf, wohl aber in der Gesetzesbegründung. Sie haben sich so auch in der gesundheitspolitischen Dis- kussion etabliert.