Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Balingen (SWB) zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Er- satzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversor- gungsverordnung -...June 1st, 2015
FiledJune 1st, 2015Ändert oder erweitert der Kunde bestehende elektrische Anlagen oder möchte er zu- sätzliche Verbrauchsgeräte anschließen, so hat er dies dem Grundversorger vor Inbe- triebnahme schriftlich mitzuteilen, soweit sich durch die Änderung der Stromverbrauch erheblich erhöht.