PräambelVereinbarung Über Die Abrechnung Des Messstellenbetriebsentgelts • March 31st, 2020
Contract Type FiledMarch 31st, 2020Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet den grundzuständigen Messstellenbetreiber ge- mäß §§ 29 ff. in den dort geregelten Fällen zum Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelli- genten Messsystemen. Die maximal zulässige Höhe der Messstellenbetriebsentgelte ist vom Gesetz- geber im Rahmen sog. Preisobergrenzen (§§ 31, 32 MsbG) als Bruttopreis vorgegeben worden. Das MsbG sieht im Grundsatz vor, dass auch der Betrieb der modernen Messeinrichtung oder des intelli- genten Messsystems (Messstellenbetrieb) Teil des Vertrages zwischen Messstellenbetreiber und An- schlussnutzer ist, wobei der Anschlussnutzer das Messstellenbetriebsentgelt schuldet.