HAUSORDNUNGMarch 22nd, 2018
FiledMarch 22nd, 2018Die Hausordnung ist Bestandteil des Nutzungsvertrages. Wohnungen und Anlagen der Genossenschaft sind gemeinsames Eigentum der Mitglieder. Es muss daher von jedem Benutzer erwartet werden, dass er dieses Eigentum pfleglich behandelt und zu seiner Erhaltung beiträgt. Gegenseitige Rücksichtnahme erleichtert das Zusammenleben. Jedes Mitglied achte darauf, dass seine Nachbarn nicht gestört werden. Der Verwalter ist Beauftragter der Genossenschaft. Im Interesse eines gutnachbarlichen Zusammenwohnens sind seine Anordnungen zu beachten.