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Besondere Geschäftsbedingungen der Bayerischen Futtersaatbau GmbH für den Verkauf von Saatgut
October 6th, 2014
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    October 6th, 2014

Zusätzlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bayerischen Futtersaatbau GmbH („Unternehmen“) gelten nachfolgende Besondere Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Saatgut nach dem Saatgutverkehrsgesetz mit Ausnahme von Pflanzkartoffeln und Zuckerrübensaat. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners („Kunden") gelten nicht, auch wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen gelten auch für nachfolgende Lieferungen aufgrund schriftlicher oder mündlicher Bestellungen.