VERWALTUNGSVERTRAG WOHNUNGSEIGENTUMNovember 1st, 2014
FiledNovember 1st, 2014Der Verwaltungsvertrag kann für die Zeit der Bestellung der Verwalterin von der Eigentümergemeinschaft nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung des Verwalters kann schriftlich gegenüber dem Beiratsvorsitzenden oder in der Eigentümerversammlung erklärt werden.