VERTRAG ÜBER DIE TEILNAHME AM ONLINE-MARKETPLACEApril 3rd, 2024FiledApril 3rd, 2024Betreiber und Verkäufer werden nachstehend jeweils einzeln auch als „Partei“ und gemeinschaftlich auch als „Parteien“ bezeichnet.
Betreiber und Verkäufer werden nachstehend jeweils einzeln auch als „Partei“ und gemeinschaftlich auch als „Parteien“ bezeichnet.