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ABSCHNITT I: HZV-VERGÜTUNGSPOSITIONEN
October 31st, 2022
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    October 31st, 2022

Bezeichnung der HZV- Vergütungsposition Leistungsinhalt Vergütungsregeln Betrag (kontaktunabhängige) GrundpauschaleP1 • Vorhalten einer apparativen Mindestausstattung (Blutzu- ckermessgerät, EKG, Spiro- meter mit FEV1-Bestimmung)• Vorhalten einer onlinefähigen IT• Ausstattung der Praxis mit ei- nem nach BMV-Ä zertifizier- ten Arztinformationssystem• Ausstattung mit Vertragssoft- ware / Hardware• Technische Voraussetzungen zum Führen eines elektroni- schen Patientenpasses (AOK- Patientenpass)• Angebot einer werktäglichen Sprechstunde sowie mindes- tens einer Abendsprechstunde bis 20.00 Uhr pro Woche für berufstätige HZV-Versicherte• Kooperation sozialer Dienst P1 wird einmalig pro eingeschriebenem HZV-Versicherten und Versichertenteilnahmejahr vergütet. Ein Versichertenteilnahme- jahr („Versichertenteilnahmejahr“) ist das Jahr ab Beginn der Teilnahme des HZV-Versicherten an der HZV; Beginn der Teil- nahme ist der erste Tag des Quartals, in dem der HZV- Versicherte als solcher gilt, § 4

ABSCHNITT I: HZV-VERGÜTUNGSPOSITIONEN
July 3rd, 2020
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    July 3rd, 2020

Bezeichnung der HZV- Vergütungsposition Leistungsinhalt Vergütungsregeln Betrag (kontaktunabhängige) GrundpauschaleP1 • Vorhalten einer apparativen Mindestausstattung (Blutzu- ckermessgerät, EKG, Spiro- meter mit FEV1-Bestimmung)• Vorhalten einer onlinefähigen IT• Ausstattung der Praxis mit ei- nem nach BMV-Ä zertifizier- ten Arztinformationssystem• Ausstattung mit Vertragssoft- ware / Hardware• Technische Voraussetzungen zum Führen eines elektroni- schen Patientenpasses (AOK- Patientenpass)• Angebot einer werktäglichen Sprechstunde sowie mindes- tens einer Abendsprechstunde bis 20.00 Uhr pro Woche für berufstätige HZV-Versicherte• Kooperation sozialer Dienst P1 wird einmalig pro eingeschriebenem HZV-Versicherten und Versichertenteilnahmejahr vergütet. Ein Versichertenteilnahme- jahr („Versichertenteilnahmejahr“) ist das Jahr ab Beginn der Teilnahme des HZV-Versicherten an der HZV; Beginn der Teil- nahme ist der erste Tag des Quartals, in dem der HZV- Versicherte als solcher gilt, § 4

ABSCHNITT I: HZV-VERGÜTUNGSPOSITIONEN
January 8th, 2020
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    January 8th, 2020

Bezeichnung der HZV- Vergütungsposition Leistungsinhalt Vergütungsregeln Betrag (kontaktunabhängige) GrundpauschaleP1 • Vorhalten einer apparativen Mindestausstattung (Blutzu- ckermessgerät, EKG, Spiro- meter mit FEV1-Bestimmung)• Vorhalten einer onlinefähigen IT• Ausstattung der Praxis mit ei- nem nach BMV-Ä zertifizier- ten Arztinformationssystem• Ausstattung mit Vertragssoft- ware / Hardware• Technische Voraussetzungen zum Führen eines elektroni- schen Patientenpasses (AOK- Patientenpass)• Angebot einer werktäglichen Sprechstunde sowie mindes- tens einer Abendsprechstunde bis 20.00 Uhr pro Woche für berufstätige HZV-Versicherte• Kooperation sozialer Dienst P1 wird einmalig pro eingeschriebenem HZV-Versicherten und Versichertenteilnahmejahr vergütet. Ein Versichertenteilnahme- jahr („Versichertenteilnahmejahr“) ist das Jahr ab Beginn der Teilnahme des HZV-Versicherten an der HZV; Beginn der Teil- nahme ist der erste Tag des Quartals, in dem der HZV- Versicherte als solcher gilt, § 4

ABSCHNITT I: HZV-VERGÜTUNGSPOSITIONEN
April 25th, 2018
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    April 25th, 2018

Bezeichnung der HZV- Vergütungsposition Leistungsinhalt Vergütungsregeln Betrag (kontaktunabhängige) GrundpauschaleP1 • Vorhalten einer apparativen Mindestausstattung (Blutzu- ckermessgerät, EKG, Spi- rometer mit FEV1- Bestimmung)• Vorhalten einer onlinefähi- gen IT• Ausstattung der Praxis mit einem nach BMV-Ä zertifi- zierten Arztinformationssys- tem• Ausstattung mit Vertrags- software / Hardware• Technische Voraussetzun- gen zum Führen eines elekt- ronischen Patientenpasses (AOK-Patientenpass)• Angebot einer werktägli- chen Sprechstunde sowie mindestens einer Abend- sprechstunde bis 20.00 Uhr pro Woche für berufstätige HZV-Versicherte• Kooperation sozialer Dienst P1 wird einmalig pro eingeschriebenem HZV-Versicherten und Versichertenteilnahmejahr vergütet. Ein Versichertenteilnah- mejahr („Versichertenteilnahmejahr“) ist das Jahr ab Beginn der Teilnahme des HZV-Versicherten an der HZV; Beginn der Teilnahme ist der erste Tag des Quartals, in dem der HZV- Versicherte als solcher gilt,