Zweckbestimmung, Benutzerkreis, VerwaltungJuly 27th, 2015
FiledJuly 27th, 2015Eine Überlassung von Räumen zu gewerblichen Zwecken und für Betriebsfeiern ist grund- sätzlich nur nachrangig für ortsansässige Firmen möglich. Ausnahmen können nach einge- hender Prüfung in Einzelfällen vom Bezirksamt Degerloch gestattet werden.