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ENTGELTORDNUNG
Entgeltordnung • June 13th, 2019

Flugplatzunternehmer für den Verkehrslandeplatz Schwäbisch Hall ist die Flugplatz Schwäbisch Hall GmbH. Gemäß §19b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) legt der Flugplatzunternehmer die zu entrichtenden Entgelte für die Nutzung der Einrichtungen und Dienstleistungen, die mit der Beleuchtung, dem Starten, Landen und Abstellen von Luftfahrzeugen sowie mit der Abfertigung von Fluggästen und Fracht in Zusammenhang stehen fest (Entgeltordnung). Die Berechnung der Entgelte erfolgt kostenbezogen und beinhaltet neben den baulichen und technischen Infrastruktureinrichtungen auch die Bereitstellung des Feuerlösch- und Rettungsdienstes (ICAO Fire Category 3) sowie des Winterdienstes.