Wichtige Informationen zur Haftung des Möbelspediteurs einschließlich Haftungs- vereinbarung und Transportversicherung gem. § 451g HGBFebruary 8th, 2017
FiledFebruary 8th, 2017Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut mit Bestimmungs- ort außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.