Common Contracts

1 similar null contracts

Wichtige Informationen zur Haftung des Möbelspediteurs einschließlich Haftungs- vereinbarung und Transportversicherung gem. § 451g HGB
February 8th, 2017
  • Filed
    February 8th, 2017

Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut mit Bestimmungs- ort außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.