Vereinbarung über die Vergütung und Abrechnung zahntechnischer Leistungen und Materialien der gewerblichen Laboratorien im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung im Freistaat SachsenDecember 20th, 2022
FiledDecember 20th, 2022Diese Vereinbarung regelt die Vergütungen für die abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen bei den Regelversorgungen gemäß § 57 Abs. 2 SGB V für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 im Freistaat Sachsen. Es gilt das vereinbarte „Bundeseinheitliche Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen“ (BEL II-2014) einschließ- lich der einleitenden Bestimmungen.