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Vereinbarung über die Vergütung und Abrechnung zahntechnischer Leistungen und Materialien der gewerblichen Laboratorien im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen
December 20th, 2022
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    December 20th, 2022

Diese Vereinbarung regelt die Vergütungen für die abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen bei den Regelversorgungen gemäß § 57 Abs. 2 SGB V für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 im Freistaat Sachsen. Es gilt das vereinbarte „Bundeseinheitliche Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen“ (BEL II-2014) einschließ- lich der einleitenden Bestimmungen.