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VEREINBARUNG ÜBER EINE AUFTRAGSVERARBEITUNG NACH ART 28 DSGVO
March 8th, 2023
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    March 8th, 2023

Zwischen den Parteien besteht ein Vertrag über Dienstleistungen des Auf- tragnehmers für den Auftraggeber/Kunden. Im Rahmen dieses Hauptver- trages können, je nach Leistungsumfang, auch personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet werden. Der Auftraggeber/Kunde bleibt daten- schutzrechtlicher Verantwortlicher, der Auftragnehmer führt die Leistungen als Auftragsverarbeiter in dessen Auftrag durch. Diese Vereinbarung ist integraler Bestandteil des Hauptvertrages und konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien im Zusammenhang mit den Dienstlei- stungsvereinbarungen des Hauptvertrags. Sie findet Anwendung auf alle Tä- tigkeiten, die damit in Zusammenhang stehen und bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer beauftragte Dritte personen- bezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.