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GmbH-Musterformulierungen
Verschmelzungsvertrag • February 1st, 2005

Eine Verschmelzung im Sinne des Umwandlungsgeset- zes („Fusion“) ist gegeben, wenn die Vermögen mehrerer Rechtsträger in der Weise vereinigt werden, dass das ge- samte Vermögen eines oder mehrerer Rechtsträger (über- tragende Rechtsträger) im Wege der Gesamtrechtsnach- folge auf einen anderen bereits bestehenden (Verschmel- zung durch Aufnahme) oder neu gegründeten (Ver- schmelzung durch Neugründung) Rechtsträger (überneh- mender Rechtsträger) unter Auflösung ohne Abwicklung übergeht. Die übertragende Gesellschaft geht mit der Verschmelzung unter. Die Mitgliedschaftsrechte ihrer Gesellschafter erlöschen und werden durch Mitglied- schaftsrechte an der übernehmenden bzw. neu gegründe- ten Gesellschaft ersetzt. § 2 UmwG spricht davon, dass die Verschmelzung gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften des übernehmenden oder neuen Rechts- trägers an die Anteilsinhaber der übertragenden Rechts- träger erfolgen kann.