Vertrag über die Begründung einer stillen GesellschaftVertrag Über Die Begründung Einer Stillen Gesellschaft • June 15th, 2015
Contract Type FiledJune 15th, 2015Der Stille Gesellschafter und die Sparkasse wollen gem. § 26 Abs. 1 S. 2 a) NWSpkG eine Stille Gesellschaft begründen, die die aufsichtsrechtlichen Anforderungen für Zusätzliches Kernkapital erfüllt. Dabei soll die vorliegende stille Gesellschaft, soweit nach den Regelungen der CRR für die Anerkennung als Zusätzliches Kernkapital möglich, gleichrangig neben die Alten Stillen Einlagen treten. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien Folgendes: