Vereinbarung auf Grundlage von § 57 Abs. 2 Nr. 2 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG)November 23rd, 2020
FiledNovember 23rd, 2020Die Parteien sind sich darüber einig, dass das neue Kindertagesförderungsgesetz auf die bestehende Finanzierungsvereinbarung Anwendung findet und das bisherige Kindertagesstättengesetz ersetzt.