Liechtensteinisches LandesgesetzblattAugust 24th, 2005
FiledAugust 24th, 2005Die Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommens, vom Wunsche geleitet, ausländische öffentliche Urkunden von der diplomatischen oder konsularischen Beglaubigung zu befreien, haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Übereinkommen zu schliessen, und haben die folgenden Be- stimmungen vereinbart: