Common Contracts

2 similar null contracts

Stuttgart, Bundesrepublik Deutschland) (die "Emittentin")
July 27th, 2022
  • Filed
    July 27th, 2022

Dieser Basisprospekt (der "Basisprospekt") über ein Angebotsprogramm zur Emission von derivativen Schuldverschreibungen vom 27. Juli 2022 (das "Angebotsprogramm") wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") in ihrer Eigenschaft als zuständige Behörde im Sinne der Europäischen Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG in der jeweils geltenden Fassung (die "PVO") in der Bundesrepublik Deutschland gebilligt. Die BaFin billigt diesen Basisprospekt ausschließlich auf Grund der Übereinstimmung mit den durch die PVO vorgegebenen Standards der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz. Die Billigung darf nicht als Befürwortung der Emittentin und als Bestätigung der Qualität der Schuldverschreibungen – wie in diesem Basisprospek

Stuttgart, Bundesrepublik Deutschland) (die "Emittentin")
July 27th, 2021
  • Filed
    July 27th, 2021

Dieser Basisprospekt (der "Basisprospekt") über ein Angebotsprogramm zur Emission von derivativen Schuldverschreibungen vom 28. Juli 2021 (das "Angebotsprogramm") wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") in ihrer Eigenschaft als zuständige Behörde im Sinne der Europäischen Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG in der jeweils geltenden Fassung (die "PVO") in der Bundesrepublik Deutschland gebilligt. Die BaFin billigt diesen Basisprospekt ausschließlich auf Grund der Übereinstimmung mit den durch die PVO vorgegebenen Standards der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz. Die Billigung darf nicht als Befürwortung der Emittentin und als Bestätigung der Qualität der Schuldverschreibungen – wie in diesem Basisprospek