AllgemeinesJune 28th, 2007FiledJune 28th, 2007Für beschädigte oder abhanden gekommene Mitgliedsausweise ist gegen Kostenerstattung eine Zweitschrift auszustellen.
Für beschädigte oder abhanden gekommene Mitgliedsausweise ist gegen Kostenerstattung eine Zweitschrift auszustellen.