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Vereinbarung
January 25th, 2019
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    January 25th, 2019

Nach der städtebaulichen Rahmenplanung ist das aufstehende Gebäude als modernisie- rungs- und instandsetzungsbedürftig ausgewiesen. Das Gebäude weist nach seiner inneren und äußeren Beschaffenheit in einer objektiven Gesamtbetrachtung Missstände und Mängel im Sinne des § 177 BauGB auf, deren Beseitigung oder Behebung im öffentlichen Interesse liegt und durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist.