VereinbarungJanuary 25th, 2019
FiledJanuary 25th, 2019Nach der städtebaulichen Rahmenplanung ist das aufstehende Gebäude als modernisie- rungs- und instandsetzungsbedürftig ausgewiesen. Das Gebäude weist nach seiner inneren und äußeren Beschaffenheit in einer objektiven Gesamtbetrachtung Missstände und Mängel im Sinne des § 177 BauGB auf, deren Beseitigung oder Behebung im öffentlichen Interesse liegt und durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist.