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Allgemeine Geschäftsbedingungen
October 4th, 2016
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    October 4th, 2016

Als Kunden mit Anspruch auf Grundversorgung mit elektrischer Energie im Rahmen des StromVG gelten Endverbraucher im EAG-Versorgungsgebiet mit einem Jahres- verbrauch von kleiner 100 MWh pro Verbrauchsstätte, die keinen Anspruch auf freien Netzzugang bzw. freie Lieferantenwahl haben. Diese gelten bis zur vollen Marktöff- nung als feste Endverbraucher und sind von der EAG nach Vorgabe der StromVG- Bestimmungen zu beliefern. Dasselbe gilt für jene Kunden, welche einen Jahresver- brauch von mindestens/grösser 100 MWh aufweisen, jedoch auf den freien Netzzu- gang bzw. die freie Lieferantenwahl verzichten.