Allgemeine Mandatsbedingungen der Kanzlei (01/2019)March 28th, 2019
FiledMarch 28th, 2019Für Verträge mit den Rechtsanwälten Braun • Venten (nachfolgend: „Rechtsanwälte“), die auf die Erteilung von rechtlichem Rat und Auskunft, eine anwaltliche Geschäftsbesorgung (z.B. außergerichtliche Vertretung des Mandanten, Erstellung von Verträgen etc.) oder die Vertretung des Auftraggebers in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren zum Gegenstand haben (nachfolgend: „Mandat“ oder „Beratungsleistung“), gelten folgende allgemeine Mandatsbedingungen; diese geltend auch für die Vertragsanbahnung sowie Folgeverträge mit dem Auftraggeber (nachfolgend „Mandant“):