VerordnungApril 17th, 2008
FiledApril 17th, 2008Die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen des GAV gelten für die Arbeitgeber des Gipsergewerbes. Dazu gehören Gipserbetriebe und Betriebsteile, die Gipserarbeiten ausfüh- ren. Dies schliesst folgende Tätigkeiten ein: