Common Contracts

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Teil 3
December 1st, 2011
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    December 1st, 2011

Bei der Gestaltung des Anstellungsvertrages bewegen sich die Parteien im Rah- men der Privatautonomie und genießen grundsätzlich Gestaltungsfreiheit1. Der Inhalt des Anstellungsvertrages findet seine Grenzen aber an zwingenden gesetzlichen Regelungen, wobei der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB eine hervorgehobene Bedeutung zukommt. Zudem können bestehende Satzungs- regelungen zu berücksichtigen sein. So kann sich etwa der Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds nicht über Satzungs- und Geschäftsordnungsrecht hinwegsetzen2.