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Allgemeine Geschäftsbedingungen General Terms and Conditions
July 15th, 2022
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    July 15th, 2022

Die Gewährleistungsfrist des Vertragspartners beträgt zwei Jahre. Sollte sich herausstellen, dass der Wertstoffanteil der Materialien geringer als vereinbart ist, einen aus unserer Sicht im Vergleich zum in der Bestellung zugrunde gelegten und/oder den üblichen Aufwand übersteigenden Verarbeitungsaufwand mit sich bringt, höhere als die gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffbelastungen aufweisen oder aus sonstigen Gründen zusätzlichen Verarbeitungs- oder Entsorgungsaufwand oder einen Mehraufwand verursachen, so werden dem Lieferant sämtliche damit verbundenen Kosten, Aufwendungen und Schadenersatzansprüche in Rechnung gestellt. Eine Rücklieferung des angelieferten Materials an den Lieferant kann erfolgen, sofern dies technisch möglich und im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen zulässig ist. Bereits von uns geleisteter Aufwand wird dem Lieferant auch bei Rücklieferung in Rechnung gestellt; die Geltendmachung übersteigender Schaden- ersatzansprüche bleibt vorbehalten.