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ALBEMARLE ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN
September 6th, 2017
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    September 6th, 2017

Die vorliegenden „Allgemeinen Einkaufsbedingungen“ gelten für die Bestellung, der sie beiliegen, bzw. der sie beigefügt werden (die „Bestellung“ und, zusammen mit diesen Einkaufsbedingungen, dieser „Vertrag“). Die hier verwendeten Begriffe sind wie folgt zu verstehen: (i) „Käufer“ ist die Albemarle oder ihre Partnerunternehmen und (ii) „Verkäufer“ ist die für die Erfüllung der Bestellung angegebene Partei.