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Allgemeine Einkaufsbedingungen der Lafarge Zementwerke GmbH
July 3rd, 2018
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    July 3rd, 2018

Soweit nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, gelten für Lieferungen und Leistungen jeder Art, die von einem Auftragnehmer oder Lieferanten (kurz AN) an die Lafarge Zementwerke GmbH (kurz AG) erbracht werden, neben den in der Bestellung (im Folgenden auch „Aufträge“, „Verträge“) gesondert vereinbarten Bedingungen und Konditionen die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (im folgenden „AEB“). Soweit in der Bestellung und in den AEB Bestimmungen fehlen, gilt ausschließlich das Gesetz. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Bestellung und den AEB gilt die Bestellung. Die Verträge kommen ungeachtet von erstellten (schriftlichen oder mündlichen) Anboten stets mit dem Inhalt der schriftlichen Bestellung (auch E-mail oder Fax) zustande.