zu dem Austausch und der Zusammenarbeit im RechtsbereichJuly 20th, 2016
FiledJuly 20th, 2016Die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik China haben am 30. Juni 2000 in Berlin die „Deutsch-Chinesische Vereinbarung zu dem Austausch und der Zusammenarbeit im Rechtsbereich“ mit dem Ziel unterzeichnet, sich an den nützlichen Erfahrungen der anderen Seite beim Aufbau des Rechtsstaats zu orientieren. Die Vereinbarung hat die Grundlage für eine weitere Intensivierung des Austausches und der Zusammenarbeit im Rechtsbereich geschaffen. Um diese Vereinbarung in die Tat umzusetzen, haben beide Seiten zuletzt im April 2013 ein sechstes Arbeitsprogramm zur Durchführung der Vereinbarung unterzeichnet und dessen Umsetzung vorangetrieben. Ferner haben das Bundesministerium der Justiz der Bundesrepublik Deutschland und das Rechtsamt beim Staatsrat der Volksrepublik China im Rahmen der ersten deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen im Juni 2011 eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet. In dieser Gemeinsamen Erklärung und in dem zwischen Deutschland und China bei den dritten Regier