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Vermietung des Theaterhauses
Venue Rental Agreement • August 5th, 2022

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die dem Freundeskreis Germeringer Bürger an den vermie- teten Räumlichkeiten oder an im Rahmen dieses Vertrages dem Mieter zur Verfügung gestellten oder zur Nutzung überlassenen Gegenständen entstehen, unabhängig davon, ob diese Schäden durch den Mieter selbst, dessen Angestellten oder Beauftragte oder Dritte, die die Räume im Rahmen dieses Vertrages benutzen, verursacht haben. Auf ein Verschulden des Mieters kommt es nicht an. Das Rauchen ist im Theaterhaus nicht gestattet. Das Mitbringen von eigenen Getränken ist nicht erlaubt.