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Ergänzung des Arbeitsvertrages
January 26th, 2021
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    January 26th, 2021

«ausserordentliche Lage» regeln die genannten Parteien folgende Ergänzung zum Arbeitsvertrag vom (Datum) auf folgender Grundlage: Am 22. Januar 2021 wurde die Arbeitsschutzverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt am 27. Januar 2021 in Kraft und behält ihre Gültigkeit bis zum 15. März 2021. Insbesondere verpflichtet die Arbeitsschutzverordnung Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, sofern die Tätigkeit dieses zulässt und keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Entscheidung, ob eine Tätigkeit für das Homeoffice geeignet ist, trifft der Arbeitgeber. Der/Die Arbeitsgeber/in hat grundsätzlich für die Bereitstellung notwendiger und sicherer Arbeitsmittel im Homeoffice zu sorgen.