Common Contracts

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Vereinbarung gemäß Rahmenvereinbarung vom 12.05.2020 auf der Grundlage gemäß § 3 Hamburger Rahmenvertrag nach § 78f des Achten Buches Sozialgesetzbuch bzw. § 3 Hamburger Rahmenvertrag für ambulante Erziehungshilfen zum Erhalt der Liquidität des...
May 25th, 2020
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    May 25th, 2020

Die durch die COVID-19-Pandemie bedingten Krisenmaßnahmen stellen die Hamburger Kinder- und Jugendhilfe sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich vor vielfältige Herausforderungen. So können viele Kinder und Jugendliche u.a. nicht mehr außerhalb Hamburgs untergebracht werden. Für sie müssen in Hamburg umgehend freie Plätze zur Verfügung stehen. In der stationären Jugendhilfe muss die fehlende Beschulung von Kindern und Jugendlichen in Teilen von den Leistungserbringern übernommen werden. Gruppen- und Einzelangebote der ambulanten Jugendhilfe können zurzeit nicht in der üblichen Form durchgeführt werden. Zugleich kann der Bedarf an Einzelbetreuungen aufgrund der Belastung von Familien durch die aktuelle Situation steigen und neue oder in ihrer Methodik veränderte Unterstützungsbedarfe kommen in der ambulanten Jugendhilfe hinzu.