LieferantenrahmenvertragDecember 2nd, 2015
FiledDecember 2nd, 2015gestellt wird. Sofern ein Verteilernetz in mehreren Marktgebieten liegt, gilt diese Berech- tigung für alle Ausspeisepunkte des Verteilernetzes des Netzbetreibers, unabhängig davon, welchem Marktgebiet sie zugeordnet sind. Der Transportkunde, der die Kapazi- tät bzw. Vorhalteleistung an einem Ausspeisepunkt nutzt, kann diese nur im Rahmen freier Kapazitäten zu einem anderen Marktgebiet zuordnen (Marktgebietswechsel).Der Netzbetreiber hält für die Transportkunden Informationen über mögliche Beschränkun- gen der freien Zuordnung von Kapazitäten bzw. Vorhalteleistungen in seinem Netz be- reit. Soweit aufgrund dieser Informationen eine Zuordnung von Ausspeisepunkten zu einem bestimmten Marktgebiet zwingend ist, weist der Netzbetreiber den Transport- kunden darauf hin.
LieferantenrahmenvertragAugust 20th, 2015
FiledAugust 20th, 2015zur Ausspeisung von Gas in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell oder geschlossenen Verteilernetzen gemäß § 110 EnWG
LieferantenrahmenvertragJuly 15th, 2015
FiledJuly 15th, 2015
LieferantenrahmenvertragJuly 10th, 2015
FiledJuly 10th, 2015