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Begründung
August 9th, 2013
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    August 9th, 2013

Der Geltungsbereich umfasst den südlichen Teil des Klagesmark- tes. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Fläche des Wochenmarktes, im Westen durch die westliche Straßenbe- grenzungslinie der Straße Am Klagesmarkt, im Süden durch die nördliche Fahrbahnkante der im Rahmen der Umbaumaßnahme des Klagesmarktkreisels neu entstehenden Verkehrsfläche der Otto-Brenner-Straße und östlich durch die angrenzende Baumrei- he parallel zum Radboulevard Am Klagesmarkt begrenzt.