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Neuer Pauschalvertrag zwischen GEMA und VDD für Konzert- und Gemeindeveranstaltungen
Pauschalvertrag • June 21st, 2018

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat nach intensiven Verhandlungen einen neuen Gesamtvertrag zur pauschalen Abdeckung der öffentlichen Wiedergabe von Musik-werken bei kirchlichen Konzert- und Gemeindeveranstaltungen (kurz: Vertrag Gemeindeveranstaltungen) mit der GEMA abgeschlossen – und zwar mit Rückwirkung ab dem 1. 1. 2018 (auch bereits durchgeführte und gemeldete Veranstaltungen werden damit von der neuen Regelung erfasst). Der Vertragsschluss hat aus Sicht des Verbandes stets eine Einigung über eine angemessene Vergütungshöhe und Vertragslaufzeit vorausgesetzt; darüber hinaus war entscheidend, Kirchengemeinden und Pfarreien langfristig spürbar von einer Pflicht zur Meldung der Musiknutzungen auf Kirchenfesten oder Konzertveranstaltungen zu befreien. Diese Zielparameter sind in den neu mit der GEMA ausgehandelten Vertrag aufgenommen.