Common Contracts

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gemäß Artikel II des Haushaltsstrukturgesetzes 1997 zwischen dem Land Berlin, vertreten durch den Senator für Bildung,
March 16th, 2023
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    March 16th, 2023

Ziel des Vertrages ist es, die Leistungsstärke und internationale Wettbewerbsfähig- keit der Berliner Hochschulen trotz der angespannten Finanzlage des Landes Berlin zu sichern und auszubauen. Dazu soll eine neue leistungsbasierte Finanzierung bei- tragen. Die Vertragsparteien sind sich über folgende Ziele der Berliner Hochschulpo- litik einig:

gemäß Artikel II des Haushaltsstrukturgesetzes 1997 zwischen dem Land Berlin, vertreten durch den Senator für Bildung,
March 16th, 2023
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Ziel des Vertrages ist es, die Leistungsstärke und internationale Wettbewerbsfähig- keit der Berliner Hochschulen trotz der angespannten Finanzlage des Landes Berlin zu sichern und auszubauen. Dazu soll eine neue leistungsbasierte Finanzierung bei- tragen. Die Vertragsparteien sind sich über folgende Ziele der Berliner Hochschulpo- litik einig:

gemäß Artikel II des Haushaltsstrukturgesetzes 1997 zwischen dem Land Berlin, vertreten durch den Senator für Bildung,
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Ziel des Vertrages ist es, die Leistungsstärke und internationale Wettbewerbsfähig- keit der Berliner Hochschulen trotz der angespannten Finanzlage des Landes Berlin zu sichern und auszubauen. Dazu soll eine neue leistungsbasierte Finanzierung bei- tragen. Die Vertragsparteien sind sich über folgende Ziele der Berliner Hochschulpo- litik einig: