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Bedingungen für das Avalgeschäft Conditions for Guarantee Business
November 24th, 2009
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    November 24th, 2009

Bei einem Aval „auf erstes Anfordern“ muss die Bank Zahlung leisten, sobald der Begünstigte dies entsprechend den Bedingungen des Avals von der Bank verlangt. Die Bank kann das Zahlungsverlangen nur dann zurückweisen, wenn der Einwand des Rechtsmissbrauchs erhoben werden kann. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Inanspruchnahme offensichtlich, d.h. für jeden erkennbar, rechtsmissbräuchlich ist oder dies „liquide“, d.h. regelmäßig durch Dokumente, beweisbar ist. Die Bank wird daher das Konto des Auftraggebers auch dann belasten, wenn nach dessen Auffassung das Zahlungsverlangen des Begünstigten zu Unrecht erfolgte, aber eine Rechtsmissbräuchlichkeit der Inanspruch­ nahme nicht offensichtlich war bzw. liquide bewiesen werden konnte.