Betrauungsbeschluss zur Sicherstellung der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in den Parkhäusern, in den Bäderbetrieben und der Kunsteisbahn auf dem Gebiet der Städte Ludwigsburg und Kornwestheim durch die...Betrauungsbeschluss • April 21st, 2017
Contract Type FiledApril 21st, 2017Es wird festgestellt, dass die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH (nachfolgend: Stadtwerke) durch den Betrieb der Bäder und der Kunsteisbahn sowie der Parkraumbewirt- schaftung auf dem Gebiet der Städte Ludwigsburg und Kornwestheim eine Dienstleistung im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (nachfolgend: DAWI) erbringt, indem sie für ein ausrei- chendes Angebot für die Bevölkerung an Bäderbetrieben, beispielsweise für Schul- und Vereins- schwimmen, an einer Kunsteisbahn sowie an Parkraum in den Stadtzentren von Ludwigsburg und Kornwestheim, sorgt. Die Stadtwerke haben aus der Erbringung der DAWI keinen Rechts- anspruch auf eine Ausgleichszahlung seitens der jeweiligen Stadt. Werden aber freiwillige Kapi- talzuführungen in das Eigenkapital der Stadtwerke geleistet, so stellen diese Kapitalzuführungen aufgrund dieser Betrauung keine notifizierungspflichtigen staatlichen Beihilfen im Sinn des Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dar.