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Betrauungsbeschluss zur Sicherstellung der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in den Parkhäusern, in den Bäderbetrieben und der Kunsteisbahn auf dem Gebiet der Städte Ludwigsburg und Kornwestheim durch die...
Betrauungsbeschluss • April 21st, 2017

Es wird festgestellt, dass die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH (nachfolgend: Stadtwerke) durch den Betrieb der Bäder und der Kunsteisbahn sowie der Parkraumbewirt- schaftung auf dem Gebiet der Städte Ludwigsburg und Kornwestheim eine Dienstleistung im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (nachfolgend: DAWI) erbringt, indem sie für ein ausrei- chendes Angebot für die Bevölkerung an Bäderbetrieben, beispielsweise für Schul- und Vereins- schwimmen, an einer Kunsteisbahn sowie an Parkraum in den Stadtzentren von Ludwigsburg und Kornwestheim, sorgt. Die Stadtwerke haben aus der Erbringung der DAWI keinen Rechts- anspruch auf eine Ausgleichszahlung seitens der jeweiligen Stadt. Werden aber freiwillige Kapi- talzuführungen in das Eigenkapital der Stadtwerke geleistet, so stellen diese Kapitalzuführungen aufgrund dieser Betrauung keine notifizierungspflichtigen staatlichen Beihilfen im Sinn des Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dar.