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August 11th, 2021
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    August 11th, 2021

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDER BUNDESFACHGRUPPE SCHWERTRANSPORTE UND KRANARBEITENKran + Transport 2020(AGB-BSK Kran + Transport 2020) (Stand 16.11.2020)Hart Autokran und Arbeitsbühnenverleih Köln I. ALLGEMEINER TEIL Anwendungs-/Geltungsbereich und wesentliche Vertragspflichten 1.1. Anwendungs-/GeltungsbereichAllen unseren Kran- und Transportleistungen sowie Grobmontagen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. HGB oder CMR, CMNI/CLNI, CIM/COTIF, MÜ/WA, jeweils in der neuesten Fassung [n. F.]). 1.2. Wesentliche VertragspflichtenDie wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus den Ziffern 2 bis 4 dieser Bedingungen. Dies sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.Auch die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers in den Ziffern 18 bis 22

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November 11th, 2020
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    November 11th, 2020

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDER BUNDESFACHGRUPPE SCHWERTRANSPORTE UND KRANARBEITENKran + Transport 2020 (AGB-BSK Kran + Transport 2020)(Stand 16.11.2020) I. ALLGEMEINER TEIL Anwendungs-/Geltungsbereich und wesentliche Vertragspflichten 1.1. Anwendungs-/GeltungsbereichAllen unseren Kran- und Transportleistungen sowie Grobmontagen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. HGB oder CMR, CMNI/CLNI, CIM/COTIF, MÜ/WA, jeweils in der neuesten Fassung [n. F.]). 1.2. Wesentliche VertragspflichtenDie wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus den Ziffern 2 bis 4 dieser Bedingungen. Dies sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.Auch die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers in den Ziffern 18 bis 22 sind solche wesentlichen Vertragspflichten.