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Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Wochen- und Spezialmärkte der Barbarossastadt Gelnhausen
March 24th, 2017
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    March 24th, 2017

Die Durchführung der Wochen- und Spezialmärkte der Stadt Gelnhausen erfolgt durch die Stadt oder eine beauftragte stadteigene Gesellschaft nach den Bestimmungen der Satzung zur Regelung des Marktwesens ( Marktordnung) für die Märkte der Stadt Gelnhausen und die folgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen.