Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Wochen- und Spezialmärkte der Barbarossastadt GelnhausenMarch 24th, 2017
FiledMarch 24th, 2017Die Durchführung der Wochen- und Spezialmärkte der Stadt Gelnhausen erfolgt durch die Stadt oder eine beauftragte stadteigene Gesellschaft nach den Bestimmungen der Satzung zur Regelung des Marktwesens ( Marktordnung) für die Märkte der Stadt Gelnhausen und die folgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen.