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July 23rd, 2022
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    July 23rd, 2022

Sparordnung bisher (Stand 01.12.2018) Sparordnung neu (Stand 01.07.2022) I. SPAREINRICHTUNG - SPARORDNUNG 1. Die Genossenschaft betreibt eine Spareinrichtung, um Spargelder oder Einlagen gegen Namensschuldverschreibungen der Mitglieder und ihrer Angehörigen (§ 15 AO) entgegenzunehmen.Die Genossenschaft unterliegt der Aufsicht nach dem Gesetz über das Kreditwesen.2. Die Genossenschaft ist dem Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung angeschlossen.3. Die Sparordnung regelt die allgemeinen Sparbedingungen zwischen der Genossenschaft und den Sparern. Sie wird im Kassenraum in zugänglicher Weise ausgehängt oder ausgelegt. Außerdem kann jeder Sparer die Aushändigung eines Exemplars verlangen. I. SPAREINRICHTUNG - SPARORDNUNG 1. Die Genossenschaft betreibt eine Spareinrichtung, um Spargelder oder Einlagen gegen Namensschuldverschreibungen der Mitglieder und ihrer Angehörigen (§ 15 AO) entgegenzunehmen.Die Genossenschaft unterliegt der Au