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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Yacht- und Bootslager für die Vermietung von Winterlager- und Sommerliegeplätzen
November 29th, 2017
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    November 29th, 2017

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten für die Vermietung von Winter- und Sommerliegeplätzen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nebenabreden und Ergänzungen zu diesem Vertrag sind nicht vorhanden, die vorliegenden Vereinbarungen sind abschließend. Nachträgliche Ände- rungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformer- fordernis. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.