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Dienstvereinbarung
March 5th, 2007
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    March 5th, 2007

Vor dem Hintergrund des laufenden erfolgreichen „Modellversuchs zur Erprobung einer besseren Verteilung der Arbeitszeiten des Schulhausmeisterpaares“ sind sich Dienststelle und Personalrat darüber einig, dass mit der Einführung einer Rahmenzeit eine entsprechende bessere Anpassung der vorhandenen Arbeitszeit der Hausmeisterinnen, Hausmeister und Hausmeisterpaare oder - partner an den Arbeitsbedarf der Schulen - bei größtmöglicher Arbeitszeitsouveränität der Beschäf- tigten - ermöglicht wird. Denn innerhalb der Rahmenzeit kann die individuelle Arbeitszeit der Be- schäftigten grundsätzlich flexibel geregelt werden, ohne dass Überstunden entstehen. Andererseits kann jedoch auch über die Rahmenzeit hinaus innerhalb der 48-Stunden-Grenze nach § 3 Satz 1 ArbZG Arbeitsleistung angeordnet und erbracht werden, beispielsweise als dann zuschlagspflichti- ge Überstunden.