VereinbarungFinancing Agreement • October 6th, 2010
Contract Type FiledOctober 6th, 2010Der VVS koordiniert den öffentlichen Personennahverkehr in Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern im Großraum Stuttgart. Er sorgt für ein einheitliches Tarifsystem und einen abgestimmten Fahrplan. Er wurde 1977 gegründet und ab dem 1. Oktober 1993 auf sämtliche Verkehre im Verbundgebiet ausgedehnt. Grundlagen der Ver- bundfinanzierung durch das Land waren der Vertrag über einen Verkehrslastenaus- gleich zugunsten der Landeshauptstadt Stuttgart und zur Änderung des Finanzie- rungsvertrages vom 19. Dezember 1977 sowie der Vertrag über die Finanzierung der Einführung des Gemeinschaftstarifs im gesamten Verbundgebiet (tarifliche Vollinteg- ration) und die Zuschussvereinbarung VVS, jeweils vom 1. Dezember 1995. Diese Verträge wurden vom Land zum 31. Dezember 2005 gekündigt, um die Landeszu- wendungen an die Regelungen zur Neukonzeption der Verbundförderung anzupas- sen. Die sonstigen Regelungen dieser Verträge blieben von der Kündigung unberührt. Mit der Folgevereinbarung vom 5. Juni 2006 w
Entwurf: Stand 21.05.2010)Financing Agreement • September 22nd, 2010
Contract Type FiledSeptember 22nd, 2010Der VVS koordiniert den öffentlichen Personennahverkehr in Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern im Großraum Stuttgart. Er sorgt für ein einheitliches Tarifsystem und einen abgestimmten Fahrplan. Er wurde 1977 gegründet und ab dem 1. Oktober 1993 auf sämtliche Verkehre im Verbundgebiet ausgedehnt. Grundlagen der Ver- bundfinanzierung durch das Land waren der Vertrag über einen Verkehrslastenaus- gleich zugunsten der Landeshauptstadt Stuttgart und zur Änderung des Finanzie- rungsvertrages vom 19. Dezember 1977 sowie der Vertrag über die Finanzierung der Einführung des Gemeinschaftstarifs im gesamten Verbundgebiet (tarifliche Vollinteg- ration) und die Zuschussvereinbarung VVS, jeweils vom 1. Dezember 1995. Diese Verträge wurden vom Land zum 31. Dezember 2005 gekündigt, um die Landeszu- wendungen an die Regelungen zur Neukonzeption der Verbundförderung anzupas- sen. Die sonstigen Regelungen dieser Verträge blieben von der Kündigung unberührt. Mit der Folgevereinbarung vom 5. Juni 2006 w