Common Contracts

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Allg. Mietbedingungen für Arbeitsbühnen und Flurförderzeuge
March 26th, 2020
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    March 26th, 2020

Die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) empfiehlt ihren Mitgliedern die nachstehenden Allgemeinen Mietbedingungen für Arbeitsbühnen und Flurförderzeuge unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit ihren Auftraggebern/Auftragnehmern. Den Adressaten steht es frei, der Empfehlung zu folgen oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden.

PRÄAMBEL
October 9th, 2019
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    October 9th, 2019

Die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) empfiehlt ihren Mitgliedern die nachstehenden Allge- meinen Mietbedingungen für Arbeitsbühnen und Flurförderzeuge unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit ihren Auftraggebern/Auftragnehmern. Den Adressaten steht es frei, der Empfehlung zu folgen oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden.

Allg. Mietbedingungen für Flurförderzeuge
February 25th, 2019
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    February 25th, 2019
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Felbermayr Deutschland GmbH
February 21st, 2019
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    February 21st, 2019

Die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) empfiehlt ihren Mitgliedern die nachstehenden Allgemeinen Mietbedingungen für Arbeitsbühnen und Flurförderzeuge unverbindlich zur Verwendung im Geschäfts- verkehr mit ihren Auftraggebern/Auftragnehmern. Den Adressaten steht es frei, der Empfehlung zu folgen oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden.

Bühne und Stapler
June 6th, 2017
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    June 6th, 2017

Die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) empfiehlt ihren Mitgliedern die nachstehenden Allgemeinen Mietbedingungen für Arbeitsbühnen und Flurförderzeuge unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit ihren Auftraggebern/Auftragnehmern. Den Adressaten steht es frei, der Empfehlung zu folgen oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden.

Allg. Mietbedingungen für Minikrane
August 24th, 2016
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    August 24th, 2016
PRÄAMBEL
February 10th, 2015
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    February 10th, 2015

Die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) empfiehlt ihren Mitgliedern die nachstehenden Allgemeinen Mietbedingungen für Arbeitsbühnen und Flurförderzeuge unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit ihren Auftraggebern/Auftragnehmern. Den Adressaten steht es frei, der Empfehlung zu folgen oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden.