ARBEITS- UND SOZIALRECHTSINFOMay 15th, 2001
FiledMay 15th, 2001Teilzeitbeschäftigt sind Arbeitnehmer, deren regelmäßige Wo- chenarbeitszeit kürzer ist als die von vergleichbaren vollzeitbe- schäftigten Arbeitnehmern. Hierzu gehören auch die gering- fügig Beschäftigten (Minijobs), siehe eigenes Faltblatt hierzu.